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   BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90   

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https://dejure.org/1990,6327
BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90 (https://dejure.org/1990,6327)
BGH, Entscheidung vom 05.07.1990 - 1 StR 242/90 (https://dejure.org/1990,6327)
BGH, Entscheidung vom 05. Juli 1990 - 1 StR 242/90 (https://dejure.org/1990,6327)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei Einzelakten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88

    Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90
    Für sämtliche Einzelfälle gilt: Die bloße Tatsache, daß der Angeklagte im Rahmen und zur Aufrechterhaltung seines Unternehmens handelte, vermag einen Fortsetzungszusammenhang im dargelegten Sinne nicht zu begründen (BGH wistra 1989, 96/97 sowie BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 16).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90
    Dafür reicht der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (vgl. BGH NStZ 1986, 408 sowie BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 16 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89

    Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots

    Auszug aus BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90
    Dafür reicht der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (vgl. BGH NStZ 1986, 408 sowie BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 16 jeweils m. w. Nachw.).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Das Landgericht hat lediglich den allgemeinen Entschluß des Angeklagten, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, festgestellt; das genügt nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Juli 1990 - 1 StR 242/90 m.w.Nachw.), um den für die fortgesetzte Handlung erforderlichen Gesamtvorsatz zu begründen.
  • BGH, 17.09.1990 - 1 StR 372/90

    Untreue bei Aussteuer-Kaufverträgen mit langjähriger Laufzeit

    Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nicht aus (BGH, Beschl. vom 5. Juli 1990 - 1 StR 242/90 m.Nachw.).
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