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BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Annahme eines Gesamtvorsatzes bei Einzelakten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
Mitwirkung eines abgelehnten Richters am Urteil
Auszug aus BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90
Für sämtliche Einzelfälle gilt: Die bloße Tatsache, daß der Angeklagte im Rahmen und zur Aufrechterhaltung seines Unternehmens handelte, vermag einen Fortsetzungszusammenhang im dargelegten Sinne nicht zu begründen (BGH wistra 1989, 96/97 sowie BGHR a.a.O. Gesamtvorsatz 16). - BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86
Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs - …
Auszug aus BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90
Dafür reicht der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (vgl. BGH NStZ 1986, 408 sowie BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 16 jeweils m. w. Nachw.). - BGH, 29.08.1989 - 1 StR 203/89
Gesamtvorsatz beim Lieferantenbetrug; Voraussetzungen eines Berufsverbots
Auszug aus BGH, 05.07.1990 - 1 StR 242/90
Dafür reicht der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (vgl. BGH NStZ 1986, 408 sowie BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 16 jeweils m. w. Nachw.).
- BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90
Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen - …
Das Landgericht hat lediglich den allgemeinen Entschluß des Angeklagten, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, festgestellt; das genügt nicht (vgl. BGH, Beschl. vom 5. Juli 1990 - 1 StR 242/90 m.w.Nachw.), um den für die fortgesetzte Handlung erforderlichen Gesamtvorsatz zu begründen. - BGH, 17.09.1990 - 1 StR 372/90
Untreue bei Aussteuer-Kaufverträgen mit langjähriger Laufzeit
Der allgemeine Entschluß, fortan eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, reicht nicht aus (BGH, Beschl. vom 5. Juli 1990 - 1 StR 242/90 m.Nachw.).